Grundlage des gesamten Finanzwesens des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) und seiner Kreise ist neben der Verbandssatzung die Finanzordnung. Der FLVW unterhält auf der Verbandsgeschäftsstelle zur Abwicklung der erforderlichen Aufgaben eine Finanzabteilung, die Ihnen bei Fragen gern behilflich ist. Sie untersteht der verantwortlichen Leitung des Vizepräsidenten Finanzen.
Weiterhin unterhält der Verband in den Kreisen unselbständige Finanzstellen. Sie werden im Auftrag des Verbandes unter der Verantwortung des jeweiligen Kreiskassierers geführt.Nachfolgend finden Sie verschiedene Auslagen- und Abrechnungsformulare sowie Informationen zum Übungsleiterfreibetrag und einen Mustervertrag nebenberuflicher Übungsleiter*innen.