„Wir – der Verband und die Vereine – haben die Aufgabe, die jungen Sportlerinnen und Sportler in ihrer Entwicklung optimal zu begleiten und sie gleichzeitig vor Gefahren zu schützen. Kinderschutz ist daher ein ganz wichtiges Thema, das wir auch in Westfalen aktiv angehen.“ So hat sich das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) klar positioniert.
Zusammen mit dem Fußball-Verband Mittelrhein (FVM), dem Fußball-Verband Niederrhein (FVN) und dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) unterstützt der FLVW die Aktion „Schweigen schützt die Falschen“. Aufmerksamkeit und Prävention sind Themen der Aktion, an der sich – so die Bitte des FLVW-Präsidiums – alle Vereine beteiligen sollen. Auch zum Umgang mit Verdachtsfällen gibt der FLVW Tipps und verweist auf weiterführende Informationen von Partnerorganisationen.
Kreis Ahaus-Coesfeld
Auch der FLVW-Kreis Ahaus-Coesfeld hat dieses Thema in den vergangenen Jahr im Dialog mit seinen Vereinen aufbereitet und bietet hier ein Netzwerk von Ansprechpartnern und Veranstaltungen an. Weitere Informationen aus unserem Kreis Ahaus-Coesfeld finden Sie hier weiter unten auf der Seite."Hinschauen und darüber reden" sind die klaren Handlungsempfehlungen für Vereine. Nur dann können entsprechende Situationen richtig eingeschätzt und angemessen darauf reagiert werden. Ein offener und klarer Umgang mit dem Thema ist darüber hinaus eine Voraussetzung dafür, dass Betroffene sich bei Problemen anvertrauen. Eine eindeutige und nach außen sichtbare Haltung des Vereins macht deutlich, dass sexualisierte Gewalt und Grenzüberschreitungen nicht geduldet werden, was somit potenzielle Täter*innen abschreckt.
Sie sind selbst von sexualisierter Gewalt im Sport betroffen? Dann wenden Sie sich bitte an die externe, unabhängige Beratungsstelle des Landessportbundes NRW für Betroffene von sexuellen Übergriffen, sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung:
Ladenburger & Lörsch
Rechtsanwältinnen
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Fünf Schritte zum vorbeugenden Umgang mit dem Thema
1. Vereinsinterne Strategie zum Umgang mit dem Thema verabschieden (ggf. Rat durch externe Expert*innen einholen)2. Eignungsprüfung der Vereinsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter (ggf. erweitertes Führungszeugnis/Ehrenkodex)
Bevor man eine Person als Betreuer*in oder Trainer*in einer Jugendmannschaft einsetzt, sollte man deren/dessen Eignung prüfen. Ein Gespräch mit dem ehemaligen Verein, das (regelmäßige) Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses und/oder das Unterzeichnen eines Ehrenkodex können dazu Anhaltspunkte geben. Wichtig ist es, dies in Absprache mit der jeweiligen Trainerin und dem jeweiligen Trainer zu tun, schließlich will man keine Hürden aufbauen, sondern nur sichergehen, dass die Kinder auch in guten Händen sind. Dies ist im Interesse aller im Jugendsport tätigen Personen.
3. Benennung und Qualifizierung einer Ansprechpartnerin/eines Ansprechpartners im Verein
Vereinsinterne Qualifizierungen zum Thema sind ein weiterer Schritt zur Prävention.
4. Schaffung von Angeboten zur Prävention für Kinder und Jugendliche
Auch im Sportverein muss es darum gehen, Kinder zu ermutigen „NEIN!“ zu sagen. Die Aufbereitung des Themas durch Expert*innen vermittelt dieses Selbstvertrauen und ermöglicht einen angstfreien Umgang der Kinder mit dem Thema. Auch hier stehen wir Ihnen gern als Ansprechpersonen zur Verfügung.
5. Interne und externe Darstellung: „Wir beugen sexualisierter Gewalt vor!“
Klare Regeln, was Trainer*innen dürfen und was nicht, helfen, das eigene Verhalten selbst einzuschätzen. Die Einhaltung der vereinbarten Regeln kann Trainer*innen und Betreuer*innen auch vor falschen Verdächtigungen schützen.
Umgang mit Verdachtsfällen
Verdachtsäußerungen sollte man ernst nehmen und gewissenhaft prüfen. Wichtig ist es, nicht selbst zu ermitteln! Dies könnte spätere Nachforschungen der Polizei behindern. Stattdessen sollte man zügig Rat bei entsprechenden Anlaufstellen suchen.In den drei Landesverbänden innerhalb des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) wurden dazu Anlaufstellen eingerichtet. Dort bekommen Sie eine erste Hilfe. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können Dinge neutral ordnen, zu weiteren Stellen vermitteln und Ihnen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen aussprechen.
Einem Kind das Gefühl zu geben, das es lügt oder übertreibt, wäre ebenso falsch wie den Beschuldigten oder die Beschuldigte vorzuverurteilen. Hier muss im Sinne des betroffenen Kindes und nicht über dessen Kopf hinweg gehandelt werden. Alles sollte in enger Absprache entschieden und entsprechende Schritte eingeleitet werden. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und mit einer professionellen Anlaufstelle Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen
Sportjugend, Landessportbund NRW und DFB bieten umfangreiche Informationsmaterialien, Schulungsangebote, Informationen zu rechtlichen Grundlagen bis hin zu Vorlagen für den Ehrenkodex.- Deutsche Sportjugend im DOSB: „Kindeswohl im Sport-Schutz vor jeglicher Gewalt"
- Landessportbund Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen: „Schweigen schützt die Falschen! - Initiativen und Materialien zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport.“ "Schweigen schützt die Falschen" (Ansprechpartnerin: Dorota Sahle, Referentin Gender Mainstreaming, Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport; Telefon: (02 03) 738 184 7, E-Mail: Dorota.Sahle@lsb.nrw.)
- Anlauf gegen Gewalt: Unabhängige Anlaufstelle bei Gewalt im Spitzensport (anlauf-gegen-gewalt.org)
- Hilfeportal Sexueller Missbrauch des Arbeitsstabs des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- Hinweise zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses finden Sie auf der Themenseite des Bundesjustizamtes
Downloads:
- DFB-Broschüre Kinderschutz
- FLVW/WDFV-Flyer Kinderschutz
- Kinderschutz: Übersicht von Organisationen und Einrichtungen
- Kinderschutz: LSB Handlungsleitfaden für Vereine
- Deutsche Sportjugend: Orientierungshilfe für Rechtsfragen
- DSJ-Handlungsleitfaden Safe Sport 2021
- Bericht zum Forschungsprojekt SicherImSport - Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport
- Schutzkonzept des DLV zur Prävention und Intervention im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
Links:
Prävention sexualisierter Gewalt im Kreis Ahaus-Coesfeld
"Hinschauen und darüber reden", diese wichtige Erkenntnis ergab sich für die Verantwortlichen im Kreisvorstand des FLVW-Kreises Ahaus-Coesfeld bereits 2020 anlässlich aktueller Vorfälle im Land NRW, aber auch aufgrund erschreckender statistischer Zahlen zum Thema des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen.
Leider bremste das Virus Covid 19 beabsichtigte Aktivitäten aus und ließ die geplanten Präsenzveranstaltungen für die Fußballer und Leichtathleten immer wieder „platzen“. So blieb es bis 2021 bei Videoschulungen für Kreismitarbeiter*innen und Videodiskussionen zu diesem Thema.
Nach mehreren Anläufen lud der FLVW-Kreis 1 dann seine 62 Fußball- und Leichtathletik-Vereine zu zwei Pflichtveranstaltungen „Prävention sexualisierter Gewalt“ im September 2021 nach Legden ins Landhotel ein. Das Thema wurde empathisch durch die aus dem Nachbarkreis Münster gewonnene Moderatorin Irmi Vennschott den Vereinen nahe gebracht und erläutert.
Ziel des Dialogs mit den Vereinen war der Aufbau eines dauerhaften Netzwerks um in Sachen Kinderschutz und Jugendarbeit bestmöglich aufgestellt zu sein und sich gegenseitig mit Wissen und Informationen zu unterstützen.
Darum wurden alle Vereine aufgefordert eine/n Ansprechpartner/in für das Thema Prävention sexualisierter Gewalt zu benennen. Ansprechpartnerin beim FLVW Kreis 1 ist die Vorsitzende des Ausschusses für Vereins- und Kreisentwicklung, Christel Behmenburg, doch es wird auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kreissportbünden Borken und Coesfeld gebaut. Hier ist es dem Kreis gelungen, mit dem KSB Coesfeld einen wertvollen Partner zu gewinnen, der inzwischen federführend zu dem Thema Informationen und Beratungsangebote für die 62 Vereine des Kreises anbietet, so die Aussage des Kreisvorstands. Nur so ist es möglich, dass sich inzwischen eine nicht geringe Anzahl von Vereinen auf dem Weg gemacht hat, um die Vorgaben aus dem Kinderschutzgesetz umzusetzen.
Aufgrund des guten Verhältnisses zum KSB Coesfeld ist es gelungen, dass die Ansprechpartner*innen und die Vereine der politischen Kreise Borken und Coesfeld die Infos und Beratungsangebote aus einer Hand bekommen. Federführend und als Ansprechpartnerin steht die beim KSB Coesfeld tätige Marie-Louise Gausling zur Verfügung.
Leider erfüllen bis heute noch längst nicht alle Vereine die Vorgabe des Kreises, Ansprechpartner*innen zu melden und damit die Forderungen des Kinderschutzgesetztes umzusetzen. Um den Vorschriften des Landeskinderschutzgesetzes zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten frühzeitig vor Einführung einer Frist Rechnung zu tragen, gilt für alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW, dass sie bis zum 31.12.2024 die genannten Mindestanforderungen (pdf) erfüllen müssen. Gleiches gilt für Vereine, die durch Weiterleitung Kinder- und Jugendförderplanmittel erhalten.
FSJ- und BFD-Einsatzstellen müssen bis zum 01.09.2026 für das Bildungsjahr 2026/ 2027 die Mindestanforderungen vorweisen.
Für Sportvereine, die nicht unter die vorgenannten Regeln fallen liegen bisher keine Fristen vor. Vereinen wird jedoch empfohlen, sich bereits jetzt auf den Weg zur Erstellung eines Schutzkonzepts zu machen, da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist damit zu rechnen, dass einzelne Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Vergabe von Fördermitteln ebenfalls an die Umsetzung von Schutzkonzepten knüpfen und entsprechende Fristen setzen.
„Aber aufgrund der erschreckenden Erkenntnisse und bekannter statistischer Zahlen zur sexualisierten Gewalt auch ohne diese, vom LSB beschlossenen, verbindlichen Vorgaben für alle Vereine eine Selbstverständlichkeit sein, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen“, so die Auffassung der Kreisverantwortlichen.
Ansprechpersonen
Kreissportbund Coesfeld e.V.
Borkener Straße 13
48653 Coesfeld
Marie-Louise Gausling
Referentin Prävention sexualisierter Gewalt
marie-louise.gausling@ksb-coesfeld.de
Die für die Vereine des Kreises Coesfeld relevanten Fachberatungsstellen und Notfallnummern sind:
- Kreisjugendamt Coesfeld
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
Herr Werremeier (Präventionsschulung, Fragen zu dem Führungszeugnis)
Telefon +49 2541 18-5232
Frau Bertelsbeck (Anonyme Beratung im konkreten Einzelfall, bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls)
Telefon +49 2591 9183-5101
- Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V.
Wiesenstraße 14
48653 Coesfeld
Telefon: +49 176 10290578
E-Mail: info@dksb-coe.de
Homepage: http://www.dksb-coe.de
- Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V.
Osterwicker Straße 12
48653 Coesfeld
Telefon: +49 2541 7205-4200
- Caritasverband für das Dekanat Borken e.V.
Turmstraße 14
46325 Borken
02861 945-750
- Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.
Bahnhofstr. 24
59348 Lüdinghausen
Telefon: +49 2591 235-20
- Weißer Ring Coesfeld
Außenstellenleitung: Johannes Duda
Telefon: +49 2502 223609
Mail: weisser-ring-coesfeld@t-online.de
- Zartbitter Münster e.V.
Berliner Platz 8
48143 Münster
E-Mail: info@zartbitter-muenster.de
Telefon: +49 251 4140555
- Kinder- und Jugendtelefon: 0800 1110333
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800-22 55 530 (kostenfrei & anonym)
- Nummer gegen Kummer: 116111