Anreise, Begrüßung, Umziehen, Aufwärmen, Teambesprechung, Anpfiff, Halbzeit, Abpfiff und Abreise – diese oder ähnliche Abläufe sind Woche für Woche auf den Amateurplätzen nahezu gleich. Damit es schließlich zum Anstoß kommt, sind aber bereits im Vorfeld und abseits des Spielalltags viele wichtige Dinge zu organisieren.
Die meisten organisatorischen Punkte fallen vor Beginn der neuen Saison an. Der Kreis stellt mit den Durchführungsbestimmungen einen einheitlichen Rahmen für den Spielbetrieb und veröffentlicht in diesen die Auf- und Abstiegsregelungen. Mannschaften und Spieler müssen gemeldet, Vereinswechsel und Neuanmeldungen rechtzeitig eingereicht und Freundschaftsspiele zur Vorbereitung verabredet werden. Was können zwei Vereine tun, die beide in einer Altersklasse zu wenig Spieler haben und eine Spielgemeinschaft gründen möchten? Oder was muss ein Verein tun, um das Spielen für Teams nach dem sogenannten "Norweger Modell" zu ermöglichen. Wie darf man den neuen Sponsor auf dem Trikot präsentieren?
Diese Fragen werden nachfolgend beantwortet. Zudem steht für Sie eine Vielzahl von Dokumenten bereit, mit denen Sie die Organisation der neuen Saison meistern können.
Durchführungsbestimmungen
In den Durchführungsbestimmungen sind alle Regelungen und wichtigen Informationen für den Spielbetrieb der Kreisliga C bis Kreisliga A sowie dem Kreispokal niedergeschrieben. Die Durchführungsbestimmungen werden jährlich überarbeitet und vom Kreisfußballausschuss zur Verfügung gestellt.Downloads:
- Durchführungsbestimmungen Senioren Verbandsfußballausschuss
- Durchführungsbestimmungen KFA AH COE (DB)
Spielgemeinschaften: Zusammen sind wir stärker
Der demografische Wandel macht vor allem den Amateurvereinen im ländlichen Raum zu schaffen. Viele Mannschaften haben Schwierigkeiten, eine Startelf zu füllen. Hier kann die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) helfen. Sie ist eine Kooperation örtlich nah beieinander liegender Vereine, die gemeinsam am Spielbetrieb teilnehmen. Eine SG darf maximal aus drei Vereinen bestehen.Der Antrag, den die beteiligten Vereine unter Nennung eines Verantwortlichen stellen, muss vom jeweiligen Kreisvorstand genehmigt werden. Die Genehmigung zur Bildung einer SG wird zeitlich auf drei Jahre befristet. Die Zulassung einer SG erfolgt ab dem 1.7. und muss unter Verwendung des Antragsvordruckes bis zum 1.6. bei den zuständigen Kreisvorsitzenden eingegangen sein.
Die Mannschaften aus einer SG sind aufstiegsberechtigt für überkreisliche Spielklassen bis einschließlich zur 6. Spielklassenebene der Männer beziehungsweise bis einschließlich der 4. Spielklassenebene der Frauen, wenn die beteiligte SG bereits mindestens drei Jahre (Frauen: zwei Jahre) am Spielbetrieb teilgenommen hat.
Alle weiteren und wichtigen Informationen zur Bildung oder aber auch Auflösung einer Spielgemeinschaft können der hier eingestellten Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften entnommen werden.
Downloads:
- Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften (ab 1. Mai 2023)
- Antrag auf Genehmigung zur Bildung einer SG
Das sogenannte „Norweger Modell“
Zum Zwecke der Flexibilisierung des Spielbetriebs hat der FLVW zur Saison 2015/16 das Spielen nach dem sogenannten "Norweger Modell" erlaubt. Demnach können westfälische Mannschaften in den Kreisligen D (sofern gebildet) und C sowie in den Kreisligen der Frauen bis spätestens zum jeweiligen Meldeschluss des zuständigen Fußballkreises eine Mannschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb mit 9 Spielern (einschließlich Torwart) melden oder eine bereits gemeldete Mannschaft für das Norweger Modell ummelden.Alle Details zum "Norweger Modell" regeln die dazu verabschiedeten Durchführungsbestimmungen.
Die Plattform für den Teampartner: Trikotwerbung
Firmen, Restaurants oder die Apotheke um die Ecke – die Palette der Sponsoren der westfälischen Amateurclubs ist riesig. Und alle sollen für ihr Engagement eine entsprechende Plattform bekommen. Die nächstliegende Variante: Die Trikotwerbung. Damit Mannschaften für ihren Partner werben können, bedarf es einer Genehmigung durch den Kreisvorstand.Dabei sind zum Beispiel die Art und Größe der Werbung oder das Antragsverfahren zu beachten. Die genauen Details können Sie den Durchführungsbestimmungen für Trikotwerbung entnehmen.