Einladung zum ordentlichen Kreisjugendtag 2025 am Montag, 17. März 2025, 19.00 Uhr, im Landhotel Hermannshöhe in Legden
Im Namen des Kreisjugendausschuss darf ich Sie gemäß § 12 Abs. 1 der Fußballjugendordnung (FJO) des FLVW zum ordentlichen Kreisjugendtag 2025 am Montag, 17. März 2025, zu 19.00 Uhr, in das Landhotel Hermannshöhe in Legden einladen.
Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisjugendtag 2025 ist dieser Einladung beigefügt.Der Bericht des VKJA sowie die Berichte der Koordinatoren Talentsichtung und Talentförderung, Qualifizierung und Lehrarbeit, Sportverein/Schule/Kita, sportbegleitende Jugendarbeit und der Koordinatorin Mädchenfußball sind ebenfalls
beigefügt.
Durch Ihre Kenntnisnahme dieser Berichte könnte sich ggf. ein mündlicher Vortrag dieser Angaben erübrigen. Sie sollten deshalb Ihren Vereinsdelegierten des ordentlichen Kreisjugendtags 2025 diese Berichte frühzeitig zur Kenntnis zukommen lassen.
Desweiteren sind beigefügt, die Übersicht über die Höchstzahl der auf die einzelnen Vereine entfallenen Delegierten gemäß § 12 Abs. 2 der FJO/FLVW.
Sollten sich durch An- oder Abmeldungen von Mannschaften hinsichtlich der Anzahl der möglichen Vereinsdelegierten noch Änderungen ergeben, erhält der entsprechende Verein eine Benachrichtigung.
Ebenfalls ist dieser Einladung das Protokoll des ordentlichen Kreisjugendtags 2022 vom 14.03.2022 beigefügt.
Sofern Anträge gestellt werden, müssen diese in schriftlicher Form oder per Mal über dasVerbandspostfach (E-Postfach) bis spätestens zum 07.03.2025 beim Unterzeichner vorliegen.
Gestellte Anträge werden allen Vereinen zur Kenntnis zugeleitet.
Die Teilnahme am ordentlichen Kreisjugendtag 2025 ist für alle Vereine Pflicht– eine Nichtteilnahme zieht ein Ordnungsgeld i.H.v. 30.- € nach sich.
Bei Fragen, stehe Ich euch selbstverständlich zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen

Tagesordnung
- Begrüßung und Totenehrung
- Wahl einer/eines Protokollführerin/Protokollführers
- Feststellung der Delegierten des ordentlichen Kreisjugendtag 2025
- Genehmigung des Protokolls vom ordentlichen Kreisjugendtag 2022
- Berichte des Kreisjugendausschuss
- a) Vorsitzender des Kreisjugendausschuss
- b) Koordinator Talentsichtung und Talentförderung
- c) Koordinator Qualifizierung und Lehrarbeit
- d) Koordinatorin Mädchenfußball
- e) Koordinator Sportverein/Schule/Kita
- Ehrungen und Verabschiedung
- Wahl einer/eines Versammlungsleiterin/Versammlungsleiter
- Entlastung des Kreisjugendausschuss
- Neuwahlen
- a) Vorsitzende/r des Kreisjugendausschuss
- b) Koordinator/in Spielbetrieb
- c) Koordinator/in Talentsichtung und Talentförderung
- d) Koordinator/in Qualifizierung
- e) Koordinator/in Mädchenfußball
- f) Koordinator/in Sportverein/Schule/Kita
- g) Koordinator/in Öffentlichkeitsarbeit
- h) Koordinator/in sportbegleitende Jugendarbeit
- i) Vertreter/in der jungen Generation
- Wahl von Delegierten
- a) Zum Jugendverbandstag FLVW am 03.05.2025
- b) Zum Jugendverbandstag WFLV am 06.07.2025
- Anträge Anträge
müssen in schriftlicher Form bis spätestens zum 07.03.2025 dem Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses zugegangen sein. - Verschiedenes