

„Kinderschutz ist ein wichtiges Thema, das die Sportgremien auch im FLVW-Kreis Ahaus-Coesfeld aktiv angehen.“
Auch wenn das für alle Institutionen und Vereine immer noch aktuelle Thema der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei den Verantwortlichen des FLVW-Kreises 1 nicht täglich „präsent“ war, so bedeutete das nicht Stillstand. Im Gegenteil, es wurden wichtige weitere Schritte vorbereitet.
Einerseits hat sich auch Ahaus-Coesfeld wie der FLVW und seine weiteren 28 Kreise dem Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport beim LSB angeschlossen. Das Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, sexualisierter Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Dazu werden maßgeschneiderte Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention gemeinsam entwickelt und innerhalb der Vereinsstruktur installiert.
Anderseits hat inzwischen die Vollversammlung des Landessportbundes – und das ist das Wichtigste für alle Vereine – einstimmig folgendes beschlossen:
„Abgesehen von diesen restriktiven Beschlüssen müsste es aufgrund der erschreckenden Erkenntnisse und bekannter statistischer Zahlen zur sexualisierten Gewalt auch ohne diese vom LSB beschlossenen verbindlichen Vorgaben für alle Vereine eine Selbstverständlichkeit sein, Kinder und Jugendliche vor der sexualisierten Gewalt zu schützen“, ist die Auffassung der Kreisverantwortlichen.„Die Mitglieder des Landessportbundes NRW, die bis zum 31.12.2024 kein Schutzkonzept im Sinne des Landeskinderschutzgesetzes beschlossen haben, werden ab dem 01.01.2025 von jeglicher finanziellen Förderung durch den LSB NRW ausgeschlossen.“
Aus diesen Gründen wurden alle Vereine, die dem FLVW-Kreis bisher noch keine
Ansprechpartner*innen zu dem Thema gemeldet haben, nochmals aufgefordert, diese Meldung bis zum 15.07.2023 vorzunehmen.
Downlaod
WW

