am 19.11. ist Volkstrauertag. Nach § 6 des Gesetztes über die Sonn- und Feiertage vom 23.04.1989 sind am Volkstrauertag Sportveranstaltungen zwischen 5 Uhr und 13 Uhr verboten.
Durch den Kreisfußballausschuss wurden alle Vereine darauf aufmerksam gemacht, dass die Anstoßzeiten für alle Mannschaften erst ab 13 Uhr oder später gelegt werden können. Es sind daher durch die Verantwortlichen der Vereine noch Anpassungen vorzunehmen. Der Vorsitzende des KFA Markus Lobreyer setzt auf die Eigenverantwortung der Vereine und erbittet eine Änderung der Anstoßzeiten durch die Fußballabteilungen in eigener Zuständigkeit. “In Kenntnis der Spielstätten-Belegungspläne können vor Ort am ehesten die neuen Anstoßzeit benannt werden” folgert Lobreyer richtig und bat die Vereine auch auf dem elektronischen Postweg um Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.
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