Quelle: FLVW
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Der Spieler war bereits verwarnt und beging in der 57. Minute eine weitere Unsportlichkeit gegen einen Gegenspieler. Natürlich sprach der Schiedsrichter aus diesen Gründen regelkonform eine weitere Verwarnung aus, die folgerichtig den Feldverweis mit der Gelb-Roten-Karte zur Folge hatte.
Damit war der schuldige Spieler gar nicht einverstanden und reagierte mit einer Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter.
Der Spielabbruch in der 57. Minute war selbstverständlich die logische Folge. Der zuständige Staffelleiter Horst Dastig wird den Spielbericht auf jeden Fall dem zuständigen Kreisportgericht vorlegen, der Kreisvorstand wird wegen der besonderen Bedeutung des Vorfalles von seinem Beteiligungsrecht an dem Verfahren Gebrauch machen.