

Erstmals in der Geschichte des Kreis-Sportgerichtes musste über Bedrohungen mit dem Tod verhandelt werden. Bei einem intensiv geführten B-Junioren Meisterschaftsspiel gab es in der ersten Halbzeit viele umkämpfte Szenen, die aber, laut Aussage des Schiedsrichters, keine übertriebenen Härten darstellten. Er selbst verteilte nur zwei gelbe Karten in dieser Zeit.
Ein am Spielfeldrand stehender Vater fiel in diesem Zusammenhang mit einem in aggressiver Weise vorgebrachten Ruf in einer fremden Sprache auf, der wohlseinem eigenem Sohn gegolten hatte. Weitere verbale Beleidigungen, die später im Verfahren zur Verteidigung vorgebracht wurden, hatte der Schiedsrichter nicht vernommen und so wurde die erste Halbzeit normal abgepfiffen.
Während der Halbzeit kam der Trainer der Heimmannschaft zum Schiedsrichter und berichtete, dass dieser Vater ihm gegenüber geäußert hätte „sag den Spielern, wenn die so weitermachen, werde ich euch erschießen!“ Die B-Junioren-Mannschaft fühlten sich durch diese Aussage sehr betroffen. Die Gastmannschaft und ihr Trainer zeigten daraufhin volles Verständnis für einen Spielabbruch und distanzierten sich sofort deutlich von diesem Vorfall.
Wie richtig der Spielabbruch an dieser Stelle war, zeigte sich im weiteren Verhalten des Vaters. So schildert ein anderer Team-Offizieller, dass er auf dem Weg in die Kabine gemerkt habe, dass der Vater sauer gewesen sei. Um zu deeskalieren, habe er ihn gefragt, was los sei. Der Vater habe geantwortet, dass er von einem Spieler der Heimmannschaft als „Hurensohn“ beleidigt worden sei. Als der Teamoffizielle wissen wollte, welcher Spieler es denn gewesen sei, habe der Vater geantwortet „muss ich zeigen, ich gehe in die Kabine und bringe alle um!“
Um seinen Drohungen Nachdruck zu verleihen, hat der Vater offensichtlich ihm bekannte Personen angerufen, die tatsächlich am Platz erschienen sind. Da sich der Heimtrainer nunmehr ob des Erscheinens dieser Männer berechtigte Sorgen um seine Jugendlichen machte, rief dieser die Polizei. Diese sorgte letztendlich für Ordnung und fertigte eine Strafanzeige gegen den Vater.
Der Vorfall ist schändlich für den Sport. Für den FLVW-Kreis Ahaus-Coesfeld stellt er einen weiteren Tiefpunkt seiner Arbeit dar. Erstmalig wird hier Jugendlichen, und das gleich mehrmals, tatsächlich mit dem Tod gedroht. Dass sich die Jugendlichen bei derartigen Vorkommnissen außerstande sehen, Fußball zu spielen, ist selbstredend. Der Spielabbruch war somit die einzig logische Konsequenz.
Im folgendem schriftlichen Verfahren wurde der Gastverein nun zu einer hohen1.500 € Strafe verurteilt. Dem Vater wurde bis zum 30.06.27 untersagt Sportanlagen im Fußballkreis Ahaus-Coesfeld zu betreten.
Dem Verein wurde vom FLVW-Kreis Ahaus-Coesfeld geraten, den Vater bezüglich der Sanktionen in Regress zu nehmen. Der Vater hat dem Verein durch sein Verhalten nachweislich einen Vermögensschaden zugefügt. Nicht nur wegen bekannter Gerichtsurteile, sondern auch weil dieser Vorfall der Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung vorliegt, wird die Möglichkeit des Schadensersatzes für den Verein als sehr hoch eingeschätzt.