

Unser Vorsitzender des Kreisfußballausschuss hat die Kreisvereine, per Mail an das ePostfach, an folgende Bestimmungen zum Ende der Spieljahres 2024/25 für die Herren und Frauen erinnert.
Bitte gebt diese Information an eure Trainer und Mannschaftsverantwortlichen weiter.
Seit dem 1. April
Ab dem 1. April eines Spieljahres dürfen Junioren des älteren A-Jahrgangs und Juniorinnen des älteren B-Jahrgangs ohne Erfüllung der sonst üblichen Voraussetzungen in allen Herren- bzw. Frauenmannschaften ihres Vereins eingesetzt werden.
hier der dazugehörige Text aus der Jugendspielordnung
§ 15 Freigabe von Junioren für Herren- bzw. Frauenmannschaften
(9) Ein Junior des älteren A-Junioren- bzw. des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs ist unter Verzicht auf die Voraussetzungen des (9) Nr. 1 und 2 sowie (10) ab 01.04. des laufenden Spieljahres für alle Herren- bzw. Frauenmannschaften seines/ihres Vereins freizugegeben
https://wdfv.de/assets/addons/pdfout/vendor/web/viewer.html?file=/download/wdfv-satzung-und-ordnungen/h-jugendspielordnung.pdfAb dem 30. April
Spieler höherer Mannschaften dürfen nach dem 30. April nicht mehr in unteren Mannschaften eingesetzt werden, es sei denn, sie haben mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai nicht mehr in der höheren Mannschaft gespielt, während Spieler unterer Mannschaften ihre Spielberechtigung behalten, auch wenn sie ab dem 1. Mai in höheren Mannschaften spielen.
hier der dazugehörige Text aus der Spielordnung
§ 11 Umfang der Spielerlaubnis
(11) Spieler, die bei Ablauf des 30. April Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen abweichend von den Absätzen 1 bis 10 in den nachfolgenden Punkte- und Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre. Die Spielberechtigung für die Punktespiele und nachfolgende Entscheidungsspiele der unteren Mannschaft, die ab dem 1. Mai stattfinden, bleibt für den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn er ab dem 1. Mai in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt wird. Die Schutzfrist nach Abs. 5 ist einzuhaltenWDFV Spielordnung_stand_01.09.2024.pdf
Ab dem 1. Mai:
Spielverlegungen
Ab dem 01.05. dürfen keine Spiele mehr nach hinten verlegt werden, dies ergibt sich aus den
Durchführungsbestimmungen des FLVW I. Pflichtspiele 8. SpielverlegungenPflichtspiele
Jeder Verein darf mit beliebig vielen Mannschaften an Pflichtspielen teilnehmen, muss aber nach der Meldung regelmäßig an den angesetzten Spielen teilnehmen, da Spielverzicht, Rückzug oder Nichtantreten in einem Punktespiel ab dem 1. Mai neben der Spielwertung auch zu einem Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit führt.
hier der dazugehörige Text aus der Spielordnung
§ 37 Teilnahme an Pflichtspielen
(1) Jeder Verein hat das Recht, an Pflichtspielen mit einer beliebigen Anzahl von Mannschaften teilzunehmen. Mit seiner Meldung, die zu dem von der Spielleitenden Stelle vorgeschriebenen Termin erfolgen muss, verpflichtet er sich zur regelmäßigen Teilnahme an den für seine Mannschaften angesetzten Spielen. Spielverzicht, Rückzug vom Spielbetrieb oder Nichtantreten in einem Punktespiel ab dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit. Die Anordnung trifft die für das nicht ausgetragene Spiel zuständige Verwaltungsstelle.WDFV-Spielordnung_stand_01.09.2024.pdf
Mit sportlichem Gruß
