FLVW – Kreis 1 beklagt Entwicklung auf den Sportanlagen; die verbalen Übergriffe durch Dritte nehmen vor allen Dingen im Jugendbereich zu
38 Sportgerichtsfälle - und die Hinrunde ist nicht einmal gespielt – zeigen an, dass möglicherweise eine Rekordzahl am Ende der Saison steht. Und das, obwohl das Sportgericht und auch der FLVW-Kreis durch Beratung und Strafen nach der RuVO/WDFV eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen den Vereinen anbietet.
Gleichwohl sind bisher - vor allen Dingen im Jugendbereich - deutlich mehr Spielabbrüche als im Vorjahr zu verzeichnen; außerdem nehmen auch die verbalen Übergriffe des “Bankpersonals” zu. Fast immer ist der Schiedsrichter die Zielscheibe.
Unisono sind die Sportgremien des Kreises wie aber auch viele Vereine der Auffassung, dass in diesem Bereich der Hebel anzusetzen ist, um einen Einbruch bei den Schiedsrichterzahlen und der Ausbildung von Spielleitern zu verhindern.
In diesem Kontext kommt den Verantwortlichen das Urteil des Sportgerichtes, das das Verhalten eines Trainers in einem A-Junioren-Spiel zu bewerten hatte, gerade recht. Zeigt es doch, dass in schweren und wiederkehrenden Fällen auch das Aussprechen eines befristeten Ausbildungsverbotes nicht mehr Tabu ist.
Dabei war der Vorfall und das nicht den Regeln entsprechende Verhalten des lizenzierten Trainers des Gastvereins in dem besagten Spiel, das zu Recht mit einer Verwarnung bedacht wurde, noch als fast fußballtypisch zu bezeichnen, wäre nicht auch noch eine Vorgeschichte zu bewerten gewesen.
Denn der Trainer warf durch die bisher gegen ihn ausgesprochene Sanktionen schon die Frage auf, ob er denn überhaupt der Verantwortung eines Übungsleiters im Jugendbereich gerecht werden könne. Die unstreitige Vorbildfunktion eines Übungsleiters, die zudem mit der Aufgabe von Respektvermittlung an Jugendlichen verbunden ist, war schon durch 4 Verweise, 2 weitere Verweise mit Geldstrafen und sogar einem Innenraumverweis wegen einer Beleidigung innerhalb eines Jahres vom Kreis in Frage zu stellen.
Dieser Auffassung schloss sich dann auch das Sportgericht an und sprach aufgrund des Gesamtverhaltens des verantwortlichen Übungsleiters ein Ausbildungsverbot von 6 Wochen aus, dass zu einer 14monatigen Bewährungsstrafe ausgesetzt wurde.
Das Urteil wurde rechtskräftigt, alle Beteiligten konnten sich mit Strafmaß einverstanden erklären, zumal die Bewährungszeit dann auch dem Beschuldigten eine gute Chance eröffnet. Es ist der Beweis anzutreten, dass der Umgang mit Spielleitern in Zukunft regelkonform und damit auch respektvoll sein wird.