Mit einem wahrlich ungewöhnlichen Fall aus dem Meisterschaftsspiel der A-Liga A1 FC Epe II – SuS Legden vom 15.10.2023 beschäftigte sich das Sportgericht des Kreises 1 unter seinem Vorsitzenden Berni Langener in seiner Sitzung am 11.12.2023 in den neuen Geschäftsräumen des Kreises.
Ungewöhnlich deswegen, weil sich zum ersten Mal in der langjährigen Kreisgeschichte überhaupt ein Spielleiter wegen einer groben Unsportlichkeit und einer Tätlichkeit gegen einen Zuschauer zu verantworten hatte.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht bestätigten sich dann zum Abschluss der Beweisaufnahme die gegen den Spielleiter erhobenen Vorwürfe, so dass die Rechtsinstanz auf der Basis der festgestellten Tatsachen entscheiden konnte:
(1) Der in dem Spiel verantwortliche Schiedsrichter aus Gronau wurde wegen seines grob unsportlichen Verhaltens und eines tätlichen Angriffs auf einen Zuschauer zu einer Spielsperre (Spielleitungssperre) von 18 Monate verurteilt.
(2) Weiterhin erhielt der besagte Spielleiter Geldstrafen in Höhe von 150 € wegen Missachtung des Kreisportgerichtes, die zu einem Ausfall der zunächst für den 20.11. anberaumten Sitzung führte, 350 € aufgrund der Tätlichkeit, für die auch die Spielstrafe ausgesprochen wurde und weitere 200 € für das nicht akzeptable Verhalten und das ungebührliche Benehmen während der mündlichen Verhandlung.
Für die Geldstrafe in Höhe von insgesamt 700 € haftet nach dem Sport- und Vereinsrecht der Stammverein des Schiedsrichters mit, der sich umgehend nach dem Urteil für das Verhalten des Schiedsrichters schriftlich entschuldigte, obwohl er am Hergang des Geschehens weder direkt noch indirekt beteiligt war. Daher begrüßten die Verantwortlichen des Kreises auch die schriftliche Geste, weil das in dem Schreiben zum Ausdruck kommende Entsetzen ob der Entgleisungen und das Bedauern wegen des Gewaltvorfalles gegenüber allen Beteiligten mehr als glaubwürdig ankam.
Und in einem weiteren Punkt sind sich der FLVW-Kreis und auch der Verein des Schiedsrichters einig:„Die Verurteilung durch das Sportgericht nach dem schuld- und tatangemessenen Richterspruch ist unantastbar. Es liegt jetzt in unserer Verantwortung, weitergehende Maßnahmen einzuleiten und Konsequenzen zu ergreifen.“