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  3. Urteil des Kreissportgerichtes zum Spielabbruch schafft Klarheit für die Vereine
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Urteil des Kreissportgerichtes zum Spielabbruch schafft Klarheit für die Vereine

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Keinen Zweifel ließ der Vorsitzende des Kreissportgerichtes Berni Langener in seiner Urteilsverkündung daran, dass die Sportrechtsprechung auch in der Zukunft und erst Recht aufgrund der seit dem 1.7. eingerichteten neuen Sanktionsmöglichkeiten bei Spielabbrüchen nach tätlichen Angriffen auf Schiedsrichter unnachgiebig urteilen wird.
Diese Aussage bestätigten das Gremium durch sein Urteil zum Spielabbruch in dem Meisterschaftsspiel der Kreisliga D3 Adler Buldern III Gegen GW Hausdülmen II, dass für den Fußballkreis wohl eine richtungsweisende Wirkung haben wird.

Überhaupt nicht einverstanden war der Gastspieler mit einer weiteren persönlichen Strafe, die ihm der Schiedsrichter aufgrund einer Rangelei geben wollte. Den dann folgenden Stoß des Spielers gegenüber dem Referee sah das Sportgericht als erwiesen an und stellte unmissverständlich klar, dass Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter mit einer Sperrstrafe von einem Jahr belegt werden. “Auch das Stoßen mit der flachen Hand gegenüber Spielleitern ist ein no Go und kann nicht als minderschwer angesehen werden und damit eine geringere Strafe implizieren”, befand das Gericht und sperrte den Akteur für 12 Monate. 

Und damit nicht genug: Das mit Beginn der neuen Saison verschärfte Sportrecht sieht inzwischen für die Verursacher von Spielabbrüchen weitere Sanktionen vor. Dabei stellt das Sportrecht darauf ab, dass die Vereine verantwortlich sind für das Verhalten ihrer Spieler und dafür auch haften. So legte das Kreissportgericht auch ohne zu zögern die Geldstrafe für GW Hausdülmen mit 750 € fest und stellte die Strafe als tat- und schuldangemessen dar.

Das Sportgericht arbeitete in der Kurzbegründung zum Urteil klar heraus, dass nur das konstruktive und entgegenkommende Verhalten, die positiven Einlassungen zu dem Thema “Gewalt auf Sportplätzen” und die präventive Einstellung zur “Gewaltproblematik” des Vereins GW Hausdülmen ein mit 750 € noch “niedriges Strafmaß” ermöglichte. Ein klares Signal an alle Mannschaften im Kreis, dass eine Geldstrafe für einen verursachten Spielabbruch bei weiteren Vorfällen sich je nach Lage der Dinge wohl eher im 4stelligen Bereich bewegen wird, zumal die geltende Vorschrift Sanktionen bis 7.500 € zu lässt. 

Natürlich nahm das Sportgericht auch eine Spielwertung vor. Adler Buldern erhält mit drei Punkten und 2:0 Toren den Sieg zugesprochen. Das war eine zu erwartende Entscheidung der Sportrichter, die im Übrigen durch das Urteil der 12monatigen Sperrstrafe und derSeite 2 von 2 Geldstrafe in Höhe von 750 € zu Nebensächlichkeit und Begleiterscheinung degradiert wurde.

Zudem ließ der Vorsitzende des KSG auch erkennen, dass ab sofort bei Spielabbrüchen der verursachende Verein dem Sportgericht innerhalb einer bestimmten Frist nachzuweisen hat, dass eine Beratung zur Gewaltprävention durch den FLVW bzw. dem Kreis erfolgt ist.

Alle beteiligten Parteien nahmen das Urteil des Sportgerichtes an; es erlangte daher schon Rechtskraft.

Für die Verantwortlichen des FLVW-Kreises Ahaus-Coesfeld war der Spielabbruch auch nichts Alltägliches. Natürlich erhält dadurch die immer wieder formulierte Befürchtung, dass es von der Zunahme der verbalen Gewalt auch nicht mehr weit ist zu körperlichen Übergriffen, “neue Nahrung”.

Insofern begrüßt der Kreisvorstand das richtungsweisende Urteil zum Spielabbruch. Zeigt des doch, dass das Kreisportgericht derartige Übergriffe und Entgleisungen gegen Schiedsrichter nicht dulden wird und Strafen ausgesprochen werden, die nach Lage der Dinge auch Wirkung zeigen dürften. Jedenfalls bleibt der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ein oberstes Ziel der Rechtsprechung und dazu dürfte dieses Urteil eine hinreichende Warnung für Menschen, die Grenzen überschreiten wollen, sein. 

Darüber hinaus sind auch “die Vereine gefragt, durch präventive Maßnahme, die unsere Sportgremien seit einigen Jahren anmahnen, alle Sporttreibenden wie Spieler, Trainer, Übungsleiter und Verantwortliche wie auch Eltern und Vereinsmitglieder davon zu überzeugen, dass auch ein ungebührliches Betragen und eine nicht zu tolerierende Wortwahl gegenüber Spielleitern und Gegner die Gewaltspirale sich weiterdrehen lässt. Dem sei Einhalt zu gebieten.” War von den Verantwortlichen des Kreises zu hören.

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