

Der Großvater eines C-Jugendlichen des FC Niederrhein Soccer (Kreis Moers) meinte nach einer aus seiner Sicht fragwürdigen Entscheidung des Schiedsrichters im Spiel gegen den SC Preußen Münster beim Berkelcup in Stadtlohn seinen Unmut nicht nur verbal kundtun zu müssen, sondern “kümmerte” sich auch noch nach Abpfiff sehr intensiv um den Spielleiter.
Die verbalen Entgleisungen, unterstützt durch Fans des FC Niederrhein, und ein Faustschlag auf den Arm des Referees führten dann auch zu einem Hallenverweis des Vereins durch den Veranstalter SuS Stadtlohn, dessen Verantwortliche besonnen reagierten.
Und natürlich hatte die Entgleisung auch noch ein sportgerichtliches Nachspiel. Das FLVW-Verbandsportgericht beauftragte das KSG Moers vom Niederrhein mit der Untersuchung des Vorfalles Das zuständige Sportgericht traf in diesen Tagen das Urteil. Es ist inzwischen rechtskräftig:
- Der Großvater eines Spielers des FC Niederrhein Soccer 2019 wurde mit einem Verbot des Betretens von Sportanlagen bis einschließlich 30. September 2024 belegt.
- Der Verein FC Niederrhein Soccer 2019 wurde aufgrund des grob unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer und seiner C - Jugendmannschaft zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 400,00 Euro verurteilt.
Aus Sicht des Fußballkreises Ahaus-Coesfeld ein tat- und schuldangemessenes Urteil, das die Unnachgiebigkeit der Sportgerichte belegt: Übergriffe gegen Schiedsrichter werden ausnahmslos geahndet und mit hohen Strafen belegt.
Daher mahnen die Verantwortlichen dieses Kreises ein faires Verhalten gegenüber den Spielleitern an. Insbesondere müssen auch Eltern und Erziehungsberechtige die Notwendigkeit erkennen, dass auch Spielleitern, die teilweise ja nur unmerklich älter als ihre Zöglinge, die Fußball spielen, ein hohes Maß an Respekt entgegenzubringen ist.