Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind am Volkstrauertag Sportveranstaltungen in der Zeit zwischen 5:00 Uhr und 13:00 Uhr untersagt (siehe § 6 Stille Feiertage SGV).
Als Heimverein habt ihr jetzt noch die Möglichkeit, die Anstoßzeiten auf 13:00 Uhr oder später zu verlegen.Ab dem 07.11. werden wir als Staffelleitung die Anstoßzeiten gegebenenfalls selbst anpassen. Nutzt daher die Gelegenheit, die Zeiten eigenständig zu ändern, sodass sie besser mit eurem Belegungsplan der Spielstätten übereinstimmen.
Ansprechperson:
ML


